Familie Wunderlich bringen ihren Fall vor die höchste Instanz des Europäischen Gerichthofs für Menschenrechte. Der Fall könnte Elternrechte in ganz Europa beeinflussen.
WIEN / STRASSBURG (9. April 2019) – Heute ersuchte die Familie Wunderlich das Gericht, ihren Fall an die Große Kammer des Europäischen Gerichthofs für Menschenrechte zu überweisen. Im Januar entschied die Fünfte Kammer, dass ihre Rechte nicht verletzt wurden, als 2013 mehr als 30 Polizisten und Sozialarbeiter ihr Haus stürmten und die Kinder mit Gewalt von ihren Eltern trennten. Nun versuchen sie, ihren Fall vor die höchste Instanz des Gerichts zu bringen.
„Trotz des unter internationalem Recht geschützten Rechts der Eltern, die Bildung ihrer Kinder zu steuern, entschied das Gericht, dass das Eindringen ins Haus der Familie weder ‚besonders harsch noch außergewöhnlich‘ war. Wir werden weiterhin die Familie Wunderlich in ihrem Ansuchen nach einer Bestätigung ihrer Rechte vor der höchsten Instanz des Europäischen Gerichthofs für Menschenrechte unterstützen.“, so Robert Clarke aus Wien, Direktor von European Advocacy für ADF International und führender Anwalt für die Familie Wunderlich. Weiterlesen